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  • Was sind die Klagen zur Räumung des Mietobjekts?

    Die Räumung des Mietobjekts ist im Türkischen Obligationenrecht (TBK) und im Insolvenz- und Vollstreckungsgesetz (İİK) geregelt. Die Durchführung der Räumung dient der Beendigung der rechtlichen Beziehung zwischen Mieter und Vermieter und verfolgt sowohl den Schutz der vertraglichen Rechte der Parteien als auch die faire Lösung von Streitigkeiten. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass der Räumungsgrund korrekt festgestellt und klar dargestellt sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert werden muss. Gründe für die Räumung des Mietobjekts: Zahlungsverzug: Wenn der Mieter die Miete oder andere fällige Zahlungen nicht leistet, gibt der Vermieter dem Mieter eine schriftliche Frist. Wenn innerhalb dieser Frist keine Zahlung erfolgt, wird der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Die Fristen sind gesetzlich festgelegt: Bei Wohn- oder Geschäftsmietverhältnissen beträgt die Frist mindestens 30 Tage. In anderen Fällen beträgt die Frist mindestens 10 Tage. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Mieter die schriftliche Mahnung erhält. Wesentliche Vertragsverletzung: Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt gemäß den vertraglichen Bedingungen sorgfältig zu nutzen und respektvoll gegenüber den Nachbarn zu sein. Wenn der Mieter gegen diese Regeln verstößt, kann der Vermieter ihm eine schriftliche Abmahnung erteilen, wobei ihm eine Frist von mindestens 30 Tagen eingeräumt wird, um das Fehlverhalten zu korrigieren. Falls das Verhalten nicht geändert wird, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. In bestimmten Fällen kann der Vermieter jedoch den Mietvertrag sofort ohne Fristsetzung kündigen, zum Beispiel, wenn: Der Mieter absichtlich großen Schaden am Mietobjekt verursacht, Es offensichtlich ist, dass eine Frist zur Verbesserung des Verhaltens des Mieters nicht ausreichen würde, Das Verhalten des Mieters für den Vermieter, andere Mieter oder Nachbarn unerträglich wird. In diesen Fällen hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag sofort mit einer schriftlichen Mitteilung zu beenden. Verlängerung von 10 Jahren ohne Angabe von Gründen: Bei Mietverhältnissen über 10 Jahre ist die Unterscheidung zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen von Bedeutung. Mietverträge für Wohnungen und gewerbliche Immobilien können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Wenn eine Frist ausdrücklich oder stillschweigend festgelegt wird und der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Mitteilung endet, handelt es sich um einen befristeten Vertrag. Bei befristeten Verträgen für Wohnungen und gewerbliche Immobilien kann der Mieter den Vertrag bis zu 15 Tage vor Ablauf kündigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Der Vermieter hat jedoch nicht die Möglichkeit, den Vertrag ohne eine 15-tägige Kündigungsfrist zu beenden. Der Vermieter kann den Vertrag nur nach Ablauf der 10-jährigen Verlängerungsfrist und mit einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten ohne Angabe von Gründen beenden. Bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter jederzeit kündigen, während der Vermieter dies erst nach 10 Jahren tun kann. In Fällen, in denen der Kündigungsgrund gegeben ist, kann der Vermieter oder der Mieter den Vertrag beenden. Eigenbedarf: Bei der Geltendmachung von Eigenbedarf muss der Bedarf des Vermieters nachweislich real, aufrichtig und zwingend sein. Temporäre oder noch nicht eingetretene Bedürfnisse sind kein ausreichender Grund für eine Räumung. Der Eigenbedarf muss zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nachgewiesen werden und muss während des gesamten Verfahrens weiterhin bestehen. Erforderliche Renovierungen und Umbauten: Wenn das Mietobjekt für umfassende Renovierungen, Erweiterungen oder Reparaturen unbewohnbar wird und der Mieter während dieser Zeit das Mietobjekt nicht nutzen kann, kann der Vermieter die Räumung des Mieters verlangen. Die Renovierungen müssen so umfangreich sein, dass das Mietobjekt während der Arbeiten nicht bewohnbar ist. Bedarf des neuen Eigentümers: Ein neuer Eigentümer muss dem Mieter innerhalb eines Monats nach Erwerb des Mietobjekts schriftlich mitteilen, dass er das Objekt für eigene Zwecke benötigt. Nach dieser Mitteilung kann der neue Eigentümer den Mietvertrag nach sechs Monaten durch eine gerichtliche Klage beenden oder nach Ablauf der Mietdauer innerhalb eines Monats die Räumung durch eine Klage verlangen. Räumungsvereinbarung: Wenn der Mieter innerhalb eines Mietjahres mehrfach in Zahlungsverzug geraten ist, kann der Vermieter nach zwei berechtigten Mahnungen innerhalb eines Jahres den Mietvertrag durch Klage beenden. Verfügbarkeit eines eigenen Hauses: Wenn der Mieter oder sein Ehepartner ein eigenes, bewohnbares Haus innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde besitzt und der Vermieter bei Vertragsabschluss davon nichts wusste, kann der Vermieter den Mietvertrag nach Ablauf der Mietdauer innerhalb eines Monats durch Klage beenden. Diese Regelungen gewährleisten, dass sowohl die Rechte der Mieter als auch die Interessen der Vermieter unter fairen und rechtlich fundierten Bedingungen geschützt werden.

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